Spätestens ab dem 29. April ist beim Einkauf in Geschäften in ganz Deutschland ein Mundschutz zu tragen, um der Gefahr einer zweiten Welle der Coronavirus Pandemie vorzubeugen. Der Umgang mit Verstößen gegen die Regelung ist jedoch in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. So gibt es in Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland bisher keine Strafen. In Hamburg betreffen die Strafen lediglich die Ladeninhaber und in Baden-Württemberg sollen erst ab dem 4. Mai Bußgelder von bis zu 30,00 EUR gelten. In Nordrhein-Westfahlen sind Bußgelder in nicht festgelegter Höhe bei Weigerung nach der Aufforderung zum Anlegen einer Schutzmaske vorgesehen. Klare Regelungen gibt es dagegen in Rheinland-Pfalz (10,00 EUR), Mecklenburg-Vorpommern (bis zu 25,00 EUR), Hessen (bis zu 50 EUR) und Bayern (150,00 EUR).
Schutzmasken auch für Kinder verpflichtend
Im Großteil Deutschlands gilt die Pflicht Schutzmasken zu tragen ab dem Alter von 6 Jahren. Jüngere Kinder sind lediglich in Berlin, wo kein Mindestalter gilt, und Sachsen-Anhalt, wo es bei 2 Jahren liegt, verpflichtet einen Mundschutz zu tragen. In Hamburg gilt die Schutzmaskenpflicht dagegen erst ab einem Mindestalter von 7 Jahren. In Sachsen gilt kein festes Mindestalter, sondern Kinder müssen einen Mund- und Nasenschutz tragen, sobald sie dazu in der Lage sind. Die Beurteilung, ob ein Kind in der Lage ist, eine Schutzmaske zu tragen, obliegt dabei den Eltern.
Wie gut schützen Schutzmasken wirklich?
Wie gut die Schutzwirkung durch die Masken tatsächlich ist, ist von der Art der Schutzmaske abhängig. So stellt der einfache Mund- und Nasenschutz in erster Linie einen Spuckschutz dar, der die Anzahl der in die Luft gelangenden Coronaviren verringern soll. Der Spuckschutz fängt Tröpfchen, die beim Atmen, Sprechen oder Husten und Nießen ausgestoßen werden, ab und verhindert so, dass sie in der Luft treiben und von anderen Menschen eingeatmet werden. Er dient daher vor allem dazu zu verhindern, dass asymptomatische Infizierte beim Einkauf andere Menschen anstecken. Seine Schutzwirkung für den Träger selbst ist gering, da beim Einatmen ungefilterte Luft von der Seite eingesaugt wird. Einen effektiven Ansteckungsschutz für den Träger bieten dagegen Schutzmasken der Schutzklassen FFP2 und FFP3, wie sie auch in Krankenhäusern zum Einsatz kommen. Eine FFP2 Maske filtert mindestens 95% aller Partikel ab einer Größe von 0,6 Mikrometern aus der Atemluft. Bei der Schutzklasse FFP3 sind es 99%.